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Wenn Sie von Starkregen und Überschwemmung betroffen sind, melden Sie sich bitte bei uns. Wir helfen Ihnen schnell, unbürokratisch und versuchen, Ihnen Last von den Schultern zu nehmen.

So handeln Sie im Schadensfall richtig

Für Schäden an Ge­bäuden und Haus­rat durch Unwetter kommen die Wohn­gebäude- bzw. die Haus­rat­versicherung auf. Beide Versicherungen ergänzen sich. Sollte zum Beispiel ein Dach be­schädigt oder ab­ge­deckt sein und Regen kommt durch die Decke, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig für die Reparatur des Daches und die Hausratversicherung für die Schäden am Hausrat.

Nach einem Unwetter kommt es darauf an, schnell und besonnen zu reagieren. Hier finden Sie Informationen, die im Schadensfall zu beachten sind:

  • Schaden begrenzen: Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten, in dem Sie zum Beispiel versuchen, Hausrat der sich außerhalb des Gebäudes befindet in Sicherheit zu bringen und im Gebäude eindringendes Wasser aufzufangen. Ggfs. haben Sie auch die Möglichkeit, die undichte Stelle notdürftig abzudichten oder können eine Notreparatur in Auftrag geben.
  • Dokumentation des Schadens: Machen Sie aussagekräftige Fotos vom Schaden und den beschädigten Gegenständen. Hierbei sollten insbesondere die beschädigten Gegenstände oder Gebäudeteile gut zu sehen sein. Fotografieren Sie aus verschiedenen Richtungen und Entfernungen. Bewahren Sie die beschädigten Gegenstände bitte unbedingt auf.
  • Schaden melden: Melden Sie Ihren Schaden online. Für die Schadensmeldung benötigen wir in der Regel die Versicherungsnummer, den Schadenstag, den Schadensort, den Schadenshergang und den Umfang des Unwetterschadens.
  • Schadensaufstellung: Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Schaden. Am Besten erstellen Sie zu den gefertigten Fotos eine Liste der beschädigten Gegenstände. Haben Sie noch Rechnungen der beschädigten Gegenstände, fügen Sie diese, sowie die gefertigten Fotos der Online Schadensmeldung bei.

Der Schutz vor weiteren Naturgefahren, wie z. B. Hochwasser oder Starkregen, kann zusätzlich im Rahmen einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Für Schäden an Ge­bäuden und Haus­rat durch weitere Naturgefahren ergänzen sich beide Versicherungen.

Typische Naturgefahren sind Überschwemmungen, wenn durch starke Regenfälle das Grundstück, auf dem sich das Gebäude (mit Ihrem Hausrat) befindet, unter Wasser steht. Gleiches gilt, wenn z. B. Flüsse oder Seen über die Ufer treten und dadurch das Grundstück überflutet wird. Auch kann es dazu kommen, dass hierdurch ein Rückstau entsteht, weil die Ableitungssysteme überlastet sind und das Wasser hierdurch in das Gebäude gedrückt wird.

Über den Schutz vor weiteren Naturgefahren sind außerdem Schäden durch Erdbeben, Schneedruck / Dachlawinen, Erdsenkungen, Lawinen, Erdrutsch und Vulkanausbruch abgedeckt.

Hier finden Sie Informationen, die im Schadensfall zu beachten sind:

  •  Sicherheit geht vor: Wasser kann besonders gefährlich sein. Wurden durch Über­flutung, z. B. im Keller, Heizöl oder andere gefährliche Sub­stanzen frei­gesetzt, rufen Sie die Feuer­wehr an und folgen deren Anweisung. Halten Sie sich nie in volllaufenden Tiefgaragen auf und starten Sie nicht den Motor eines überschwemmten Fahrzeugs. Beim Betrieb von durch Wasser geschädigten elektrischen Geräten oder Anlagen besteht Lebensgefahr! Evtl. ist die fachmännische Überprüfung angeraten.
  •  Schaden begrenzen: Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten, in dem Sie zum Beispiel bei drohendem Hochwasser Hausrat in Sicherheit bringen. Ggfs. haben Sie auch die Möglichkeit, Vorkehrungen zu treffen, die das Eindringen des Wassers erschweren (Beispielweise mit Sandsäcken). Stellen Sie den Strom in gefährdeten Gebäudeteilen ab und beauftragen Sie eine Fachkraft mit der Überprüfung der Anlage. Beseitigen Sie schnellstmöglich Wasser und Schlamm. Entfernen Sie zügig Teppiche, saugende Dämmstoffe und ähnliche Baumaterialien. Lüften und säubern Sie die betroffenen Gebäudeteile. Auch eine hohe Schneelast kann Dächer eindrücken und Gebäudeteile zum Einsturz bringen. Halten Sie das Risiko so gering wie möglich und sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass Dach von der Last zu räumen.
  •  Dokumentation des Schadens: Machen Sie aussagekräftige Fotos vom Schaden und den beschädigten Gegenständen. Hierbei sollten insbesondere die beschädigten Gegenstände oder Gebäudeteile gut zu sehen sein. Fotografieren Sie aus verschiedenen Richtungen und Entfernungen. Bewahren Sie die beschädigten Gegenstände nach Möglichkeit auf, stimmen Sie sich auf jeden Fall mit unserer Schadensabteilung vor einer Vernichtung ab.
  •  Schaden melden: Melden Sie Ihren Schaden online. Für die Schadensmeldung benötigen wir in der Regel die Versicherungsnummer, den Schadenstag, den Schadensort, den Schadenshergang und den Umfang des Unwetterschadens.
  •  Schadensaufstellung: Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Schaden. Am Besten erstellen Sie zu den gefertigten Fotos eine Liste der beschädigten Gegenstände. Haben Sie noch Rechnungen der beschädigten Gegenstände, fügen Sie diese, sowie die gefertigten Fotos der Online Schadensmeldung bei.

Schäden an Gebäuden und Hausrat durch Blitzschlag und Überspannung können über die Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt werden. Beide Versicherungen ergänzen sich. Schäden können durch einen Blitzeinschlag direkt entstehen oder aber durch Überspannung. Bei einer Überspannung durch Blitzschlag können beispielsweise elektrische Geräte, wie die Heizungssteuerung, Fernseher, PC oder Telefon beschädigt werden.

Hier finden Sie Informationen, die im Schadensfall zu beachten sind:

  • Sicherheit geht vor: Schlägt ein Blitz direkt in ein Gebäude ein, kann dies auch massive Auswirkungen auf das Gebäude haben. Rufen Sie die Feuerwehr an und folgen deren Anweisung. Bringen Sie sich bitte nicht in Gefahr.
  • Dokumentation des Schadens: Vermerken Sie den Zeitpunkt des Gewitters. Machen Sie aussagekräftige Fotos vom Schaden. Hierbei sollten insbesondere die beschädigten Gegenstände oder Gebäudeteile gut zu sehen sein. Fotografieren Sie aus verschiedenen Richtungen und Entfernungen. Bewahren Sie die beschädigten Gegenstände bitte unbedingt auf.
  • Schaden melden: Melden Sie Ihren Schaden online. Für die Schadensmeldung benötigen wir in der Regel die Versicherungsnummer, den Schadenstag, den Schadensort, den Schadenshergang und den Umfang des Unwetterschadens.
  • Schadenaufstellung: Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Schaden. Am Besten erstellen Sie zu den gefertigten Fotos eine Liste der beschädigten Gegenstände. Haben Sie noch Rechnungen der beschädigten Gegenstände, fügen Sie diese, sowie die gefertigten Fotos der Online Schadensmeldung bei.

Versichert sind in der Kfz-Teil- oder Vollkaskoversicherung Fahrzeugschäden, z. B. durch die direkte Einwirkung von Überschwemmung, Schnee- und Dachlawinen, Blitzschlag, Hagel und Sturm (mind. Windstärke 8). Wenn durch eine dieser Naturgewalten, z. B. Äste oder Ziegel auf das Auto geworfen werden, sind diese Schäden ebenfalls versichert.

Hier finden Sie Informationen, die im Schadensfall zu beachten sind:

  • Dokumentation des Schadens: Machen Sie aussagekräftige Fotos von Ihrem Fahrzeug und dem Fahrzeugschaden. Fotografieren Sie das Fahrzeug aus unterschiedlichen Perspektiven und erstellen Sie Detailbilder des Fahrzeugschadens. Uhrzeit und Ort an dem der Schaden passiert ist, sollten Sie so genau wie möglich vermerken.
  • Schaden melden: Melden Sie Ihren Schaden online. Für die Schadensmeldung benötigen wir in der Regel das Kennzeichen, den Schadenstag, den Schadensort, den Schadenshergang und den Umfang des Unwetterschadens.
  • Fahrzeug reparieren: Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen eine Premium-Werkstatt in Ihrer Nähe. Schäden an der Windschutz- oder Seitenscheibe lassen Sie umgehend bei einem unserer Glaspartner reparieren. Den passenden Glaspartner und die Premium-Werkstatt vermitteln wir Ihnen gerne im Zuge der Online Schadensmeldung.
Unser Team
Unser Team am Standort ERGO Versicherung Dirk Steinborn
Dirk Steinborn

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Michael Boekhoff

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Naturgefahren

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Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.